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§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG Feststellung des Grundversorgungs im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung

  1. Einleitung
    Die Stadtwerke Fellbach GmbH hat gemäß § 36 Abs. 2 EnWG als Betreiber von Energiever-sorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG erstmals zum 01. Juli 2006 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festgestellt.
    Der Grundversorger für das Energieversorgungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH wird zum 30. September 2006 im Internet veröffentlicht und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.
  2. Grundversorger
    Sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH wurde zum 01. Juli 2006 für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30. Juni 2009 die Stadtwerke Fellbach GmbH als Grundversorger festgestellt.
  3. Kontaktdaten des Grundversorgers
    Stadtwerke Fellbach GmbH
    Ringstraße 5
    70736 Fellbach
    Tel.: 0711 / 57 54 30
    Mail: info@stadtwerke-fellbach.de

 




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