Die Netzbetreiber sind nach § 22 GasNZV verpflichtet, im Internet eine gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer Form für Deutschland zu veröffentlichen. Diese soll die gesamte Gasnetzinfrastruktur in Deutschland enthalten.
Zur Information für Transportkunden und Netzbetreiber stellt der BDEW eine gemeinsame Gasnetzkarte zur Verfügung.


