Die Stadtwerke Fellbach GmbH wird jedes Netzanschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz gemäß § 41c GasNZV vorrangig bearbeiten.
Die Prüfung, der Bau und der Betrieb des Netzanschlusses erfolgen nach den Bestimmungen des Teils 11a „Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz“ der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) und unter Berücksichtigung der Grundsätze der effizienten Leistungserbringung.
Zur Feststellung des Umfanges der Prüfungen des Netzanschlussbegehrens gemäß § 41c Abs. 3 GasNZV bittet die Stadwerke Fellbach GmbH um die termingerechte Übergabe der mindestens erforderlichen Angaben. Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte „Anfrageformular zur Einspeisung von Biogas“.
Die Bedingungen für den Netzanschluss gemäß § 41c Abs. 2 Nr. 2 GasNZV entsprechen den Vorgaben, die sich aus Teil 11a der GasNZV sowie dem geltenden Technischen Regelwerk des DVGW ergeben. Die in den Teilnetzen der SWF einzuspeisenden Biogasqualitäten müssen mit der H-Gas-Qualität der 2. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G260 kompatibel sein.
Die Darstellung der Netzauslastung im Netzgebiet einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartender Engpässe wird in Kürze erfolgen.
Für darüber hinausgehende Fragen zu den Konditionen der SWF rufen Sie uns bitte an.


