Service Elektrizität Gas Veröffentlichung nach EEG Elektroinstallateure Gas− /Wasserinstallateure Bereitschafts− / Störungsdienst

Gemäß § 21 b EnWG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netz der Stadtwerke Fellbach GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und die Messung in Messstellen von einem Dritten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchgeführt werden.

 

Mit der am 09.09.2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK 6-09-034; BK 7-09-001) ist für das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und dritten Messstellenbetreibern bzw. Messdienstleistern der Abschluss standardisierter Rahmenverträge vorgesehen.

 

Der Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Fellbach GmbH regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Gasnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH.

 

Der Messrahmenvertrag der Stadtwerke Fellbach GmbH regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH angeschlossen sind und für die der Messdienstleister Messdienstleistungen erbringt.

 

Messstellenrahmenvertrag

Messrahmenvertrag




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