Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25.10.2008 müssen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 100 kW über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Daher müssen alle EEG-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen werden und diesen Leistungsschwellenwert überschreiten, mit einer solchen Einrichtung ausgestattet werden. Entsprechende Anlagen, die bis einschließlich 31.12.2008 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.12.2010 nachgerüstet werden.
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, besteht nach § 16 Abs. 6 EEG kein Vergütungsanspruch.
Die Stadtwerke Fellbach GmbH hat auf Grundlage von § 7 Abs. 2 EEG technische Mindestanforderungen zur einheitlichen Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 6 Nr. 1a EEG festgelegt. Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung.
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Ansprechpartner Einspeisemanagement | |
| Martin Traub |
0711 / 57 543 46 |
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Telefax |
0711 / 57 543 89 |


