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ausschreibung verlustenergie

An der freiwilligen Selbstverpflichtung nach § 11 Abs. 2 ARegV von Stromverteilungsnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg für ein verbindliches Verfahren zur Beschaffung der Verlustnergie und die Einbeziehung dieser Beschaffungskosten in die Erlösobergrenzen nimmt die Stadtwerke Fellbach GmbH teil.

 

Die Beschaffung der Verlustenergiemengen erfolgt gemäß Abschnitt 4.4. der freiwilligen Selbstverpflichtung.

 

 

Ansprechpartner Verlustenergie

Irina Usinger

0711 / 57 543 40
usinger@stadtwerke-fellbach.de

Telefax

0711 / 57 543 88




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