An der freiwilligen Selbstverpflichtung nach § 11 Abs. 2 ARegV von Stromverteilungsnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg für ein verbindliches Verfahren zur Beschaffung der Verlustnergie und die Einbeziehung dieser Beschaffungskosten in die Erlösobergrenzen nimmt die Stadtwerke Fellbach GmbH teil.
Die Beschaffung der Verlustenergiemengen erfolgt gemäß Abschnitt 4.4. der freiwilligen Selbstverpflichtung.
|
Ansprechpartner Verlustenergie | |
| Irina Usinger |
0711 / 57 543 40 |
|
Telefax |
0711 / 57 543 88 |


