Möglichkeit der Vertragsanpassung für Verträge über den Netzanschluss an das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden:
Hiermit weisen die Stadtwerke Fellbach GmbH darauf hin, dass die oben genannten Verträge, die bis zum 12. Juli 2005 geschlossen wurden, an die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - NAV - (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil 1, S. 2477) angepasst werden können.
Weitere Anwendung der AVBEltV für Netzanschlussverhältnisse, die bis einschließlich dem 12.07.2005 abgeschlossen und die nicht an die NAV angepasst worden sind.
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Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV) (PDF, ca. 68 KB) ... mehr
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Ergänzende Bestimmungen der SWF GmbH zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)“ (PDF, ca. 80 KB) ... mehr

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Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen der SWF GmbH zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)“ (PDF, ca. 63 KB) ... mehr



