Gemäß § 21 b EnWG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netz der Stadtwerke Fellbach GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und die Messung in Messstellen von einem Dritten durchgeführt werden.
Der Messstellenrahmenvertrag der Stadtwerke Fellbach GmbH regelt die Zuständigkeiten zwischen Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH.
Der Messrahmenvertrag der Stadtwerke Fellbach GmbH regelt die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Messung in Messstellen, die an das Verteilungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH angeschlossen sind und für die der Messdienstleister Messdienstleistungen erbringt.
|
Messstellenrahmenvertrag |
|
Messrahmenvertrag |


